Die Bundesregierung (Der Bundestag) in Berlin hat beschlossen:
Vereinfachung: Künftig gilt die Einstufung in Fahrzeugklassen auch für die Kraftfahrzeugsteuer.
Quelle: Bundesfinanzministerium
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Elektrofahrzeuge
- Reine Elektrofahrzeuge aller Fahrzeugklassen (mit Erstzulassung vom 18.Mai 2011 bis 31. Dezember 2015) werden für 10 Jahre von der Kfz-Steuer befreit. Dasselbe gilt auch für auch Brennstoffzellenfahrzeuge. Bisher fahren nur Elektro-und Brennstoffzellen-Pkw für fünf Jahre steuerfrei.
- Entsprechende Erstzulassungen vom 01.01.2016 bis 31.12.2020 werden für fünf Jahre lang Kfz-steuerbefreit.
- Bei der Dienstwagenbesteuerung wird (Einkommensteuergesetz) der Nachteil des derzeit höheren Listenpreises von Elektro-, Elektrohybrid- und Brennstoffzellenfahrzeugen gegenüber Autos mit Verbrennungsmotor ausgeglichen.
Vereinfachung: Künftig gilt die Einstufung in Fahrzeugklassen auch für die Kraftfahrzeugsteuer.
Quelle: Bundesfinanzministerium
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