Die Bundesregierung (Der Bundestag) in Berlin hat beschlossen:

Elektrofahrzeuge

  • Reine Elektrofahrzeuge aller Fahrzeugklassen (mit Erstzulassung vom 18.Mai 2011 bis 31. Dezember 2015) werden für 10 Jahre von der Kfz-Steuer befreit. Dasselbe gilt auch für auch Brennstoffzellenfahrzeuge. Bisher fahren nur Elektro-und Brennstoffzellen-Pkw für fünf Jahre steuerfrei.
  • Entsprechende Erstzulassungen vom 01.01.2016 bis 31.12.2020 werden für fünf Jahre lang Kfz-steuerbefreit.
  • Bei der Dienstwagenbesteuerung wird (Einkommensteuergesetz) der Nachteil des derzeit höheren Listenpreises von Elektro-, Elektrohybrid- und Brennstoffzellenfahrzeugen gegenüber Autos mit Verbrennungsmotor ausgeglichen.
Diese Änderungen des Kraftfahrzeugsteuergesetzes setzen einen Teil des „Regierungsprogramms Elektromobilität“ um.
Vereinfachung: Künftig gilt die Einstufung in Fahrzeugklassen auch für die Kraftfahrzeugsteuer.

Quelle: Bundesfinanzministerium

Tesladrivers.blogspot.com
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