Unternehmen haben es in China nicht immer leicht. (Bild:© tesladrivers) |
Tesla Motors ist nicht das erste ausländische Unternehmen, das auf dem chinesischen Markt über Eintrittsbarrieren stolpert. Mit der Einigung könnte dieses Urteil auch für weitere Unternehmen die Chancen auf einen Markteintritt verbessern.
Der Name "Tesla" ist schon vergeben
Der chinesische Automobilmarkt hat sich zu einem der lukrativsten Absatzmärkte für Fahrzeughersteller entwickelt. Auch der kalifornische Elektrofahrzeughersteller Tesla Motors möchte im Reich der Mitte Fuß fassen, jedoch ist das Unternehmen wegen Markenrechtsverletzung angezeigt worden. Medienberichten zufolge hatte sich ein chinesischer Geschäftsmann den Namen "Tesla" schon 2006 bei den Behörden registrieren lassen und somit auch die Rechte gesichert. Zhan Baosheng hatte bereits viele erfolglose Verhandlungen für den Verkauf des Etiketts an das US-Unternehmen vorgenommen.
Tesla-Geschäftsführer Tesla Motors, Elon Musk, ist es nun gelungen, eine Einigung in China bezüglich des Markenstreits zu erreichen. Laut Automotive News einigte sich Tesla Motors mit Zhan Baosheng, der sich die Marken- und Namensrechte an Tesla in China gesichert hatte, bevor der kalifornische Autobauer in China aktiv wurde. Über finanzielle Details der Einigung wurde zunächst nichts bekannt gegeben. Im Rahmen dieser Vereinbarung werden bestimmte Domain-Namen einschließlich tesla.cn und teslamotors.cn an Tesla übertragen. Auch die Registrierung der Markenrechte an Tesla zog Baosheng zurück. Der Tesla Chef stuft den Markenstreit damit als vollständig gelöst ein.
Ebnet Tesla-Einigung weiteren Unternehmen den Weg in chinesischen Markt?
China bietet Unternehmen aus den verschiedensten Branchen einen attraktiven Absatzmarkt mit großem Potenzial. Ausländische Unternehmen stehen allerdings häufig vor hohen Eintrittsbarrieren. Nicht nur Tesla Motors musste in einem Markenrechtsstreit kämpfen, auch andere Unternehmen haben schlechte Erfahrungen machen müssen. So zahlte beispielsweise Apple 2012 60 Mio. Dollar, um einen zweijährigen Streit um das iPad-Warenzeichen beizulegen. Auch aus der Weinbranche gibt es ein prominentes Beispiel. Aktuell hat sich der französische Weinproduzent Château Lafite Rothschild über die Eintragung des Markennamens Château Lafitte eines chinesischen Unternehmens bei den chinesischen Behörden beschwert. Es ist die Fortsetzung eines seit 2003 andauernden Rechtsstreits zwischen dem französischen und dem chinesischen Unternehmen, der in 2008 erstmals vor dem obersten französischen Gericht seinen Höhepunkt fand. Entschieden wurde seinerzeit, dass das chinesische Unternehmen Château Lafitte seinen Namen weiterhin uneingeschränkt nutzen darf. Diesen Tiefschlag will das französische Unternehmen Château Lafite nicht hinnehmen und kämpft weiterhin vor Gericht für seinen Namen.
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