Articles by "Laden"
Posts mit dem Label Laden werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
 


Wenn man mit einem Elektroauto unterwegs ist, kann man schon mal was erleben.
Von Tesla ist man ja gewohnt, daß an verschiedenen Plätzen das Auto kostenlos aufgeladen werden darf.
Doch, Vorsicht, nicht überall darf man einfach so seinen Stecker in die Dose stecken. Gelegentlich kann man dann schon mal mit dem Gesetz in Konflikt kommen und auch empfindliche Strafen zahlen müssen.
So geschehen in Chamblee, Georgia, USA.


Kaveh Kamooneh, Fahrer eines Nissan Leaf und Vater eines 11jährigen Sohnes, fuhr an einem Samstag im November in die Chamblee Middle School, um seinen Sohn vom Tennis abzuholen.

Dort erlaubte er sich, während des Parkens, seinen Nissan Leaf an der Außensteckdose der Schule zu laden. Nach wenigen Minuten war ein Polizist zur Stelle und drohte, Kaveh Kamooneh wegen Diebstahl anzuzeigen, weil er der Schule Strom gestohlen hatte! Der Polizist unterstellte, daß der Nissan Leaf genau für 20 Minuten an der Steckdose der Schule lud. Was übrigens einem Wert von etwa 5 Cent entspricht.

"Ich bin mir nicht sicher, wieviel Strom er gestohlen hat", sagte Sergeant Ernesto Ford. Aber er fügte hinzu, daß das gar keine Rolle spielt. "Er brach das Gesetz. Er stahl etwas, was ihm nicht gehörte!"
(www.usatoday.com)


So kann es gehen, liebe Freunde des Elektroautos. Also immer erst fragen, bevor ihr euren Stecker irgendwo reinsteckt!

Eure
Elsa T.
An Elektro-Ladesäulen können auch Autos mit Verbrennungsmotor parken – Sie dürfen nicht abgeschleppt werden. Das hat ein Verwaltungsgericht jetzt bestätigt.

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat mehrere Fälle zugunsten von Pkw-Fahrern entschieden, deren Autos mit Verbrennungsmotor von Parkplätzen abgeschleppt wurden (u.a. AZ. 17K4293/12). Die betroffene Stadt Dortmund bleibt auf den Kosten sitzen oder hat sie den Klägern erstattet. In Hamburg ist die Situation ähnlich: Die Parkplätze sind zwar öffentlicher Raum, die Polizei fühlt sich aber nicht zuständig und verweist auf den Betreiber der Ladesäule. Dort – zum Beispiel bei Hamburg Energie – schleppt man nicht ab, weil die "eindeutige Rechtsgrundlage" fehle.

In der Tat sind das Schild "Ladeplatz E-Mobil" oder ein auf den Asphalt gemaltes Halteverbotsschild keine der Straßenverkehrsordnung entsprechenden und damit rechtsverbindlichen Verkehrszeichen. "Ladesäulen sind prinzipiell nichts anderes als Stromtankstellen", sagt Toni Hofreiter (Grüne), Chef des Verkehrsausschusses im Bundestag. Weil eine kommerzielle Nutzung vorliege, unterstütze er kein privilegiertes Parkrecht: "Es ist nicht einzusehen, warum Elektroautofahrer Gehbehinderten gleichgestellt werden sollten." Der ADAC schlägt als Alternative Ladesäulen auf privaten Stellflächen vor. 
Das es aber auch rechtsverbindlich geht, zeigen uns wieder mal die USA. Da sind die Schilder Gesetz!
Armes Deutschland, wenn ihr nicht mal das hinbekommt!!! 

Quelle: AB

TESLADRIVERS:BLOGSPOT.COM / PIXNER